SARS-CoV-19 Testmöglichkeiten in der Ordination
In der Ordination werden folgende Tests angeboten:
Antigen-Tests liefern einen Virusdirektnachweis. Als Antigene werden Proteine bzw. die Proteinhülle, also ein Baustein des Virus, bezeichnet, gegen die das Immunsystem Antikörper bildet. Ergebnis nach 15-30 Minuten
PCR-Tests (Polymerasekettenreaktion) dienen dem Nachweis einer aktuellen COVID-19-Virusinfektion. Der Test beurteilt den Ist-Zustand, kann also innerhalb weniger Tage unterschiedliche Ergebnisse bringen. Für PCR-Tests werden in der Regel Proben mittels Nasen- oder Rachenabstrich entnommen. PCR-Tests in der Frühphase der COVID-19-Erkrankung können – abhängig von der Qualität der Probe – mit hoher Genauigkeit den Virus nachweisen. Ein positives Testergebnis bedeutet, eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 ist erfolgt. --> Eingesandt an unser Labor. Ergebnis nach 24h
Antikörper-Tests dienen vorwiegend dem Nachweis einer vorangegangenen Infektion, sie liefern also keinen Virusdirektnachweis. Es wird getestet, ob der Körper bereits Antikörper gegen das Virus gebildet hat. -->Blutprobe -->Eingesandt an unser Labor. Ergebnis nach 2 Werktagen
FFP2 Masken ab Montag, 25.1.2021 auch in Ordinationen verpflichtend
Presseinformation vom 22.1.2021
Richtiger Sitz ist für Filterleistung entscheidend
Ab kommenden Montag gilt die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, die weitere Verschärfungen des Lockdowns regeln soll. Bis heute, Freitag, ist allerdings erst der Entwurf bekannt. „Dies ist wieder einmal reichlich spät, besonders weil auf alle Menschen ab Montag große Veränderungen zukommen“, sagt Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer, angesichts der neuen FFP2 Maskenpflicht und ergänzt: „Während in der Pressekonferenz unserer Politiker Supermärkte und öffentliche Verkehrsmittel als Orte, an denen künftig verpflichtend FFP2 Masken zu tragen sind, aufgezählt wurden, blieben die ärztlichen Ordinationen unerwähnt.“ Dabei werden in drei Tagen - wie jeden Montag - tausende Patientinnen und Patienten ab der Früh Ordinationen aufsuchen, weil sie ärztliche Hilfe benötigen. „Kommen diese Menschen ohne FFP2 Maske, dürften sie die Ordination laut Gesetz nicht betreten“, so Reisner weiter.
FFP2 Maske nur ohne Ausatemventil erlaubt
FFP2 Masken schützen nicht nur den Träger deutlich besser als einfache Mund-Nasen-Schutz-Masken, sondern auch die Menschen in deren Umgebung. Sie können mehr als 94 Prozent der Partikel in der Umgebungsluft und damit auch kleinere Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft abfangen. Dies passiert durch ein spezielles Vlies in der Maske. „Diese Schutzwirkung kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn die FFP2 Maske richtig sitzt und eng anliegt. Mit einem einfachen Test kann das jeder überprüfen. Atmet man etwas stärker ein, muss sich die Maske ans Gesicht anlegen. Außerdem darf die Maske kein Ausatemventil haben, durch das die Atemluft ungefiltert nach außen strömen kann“, ergänzt Dr. Dietmar Baumgartner, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte.
Niederösterreichs Ärztinnen und Ärzte behandeln und betreuen ihre Patientinnen und Patienten während der COVID-19-Krise ebenso wie zu jeder anderen Zeit. Es ist aber essentiell, dass sie dabei so gut wie möglich geschützt sind.
Rückfragehinweise:
Ärztekammer für Niederösterreich, Pressestelle
Mag. Birgit Jung
Tel. +43 1 53751 623, +43 676 848457 323
presse(at)arztnoe.at, www.arztnoe.at
Wien, 22. Jänner 2021